

Baumpflege: Baumbesitzer in der Pflicht
Ein wichtiger Grund für Baumpflegemaßnahmen liegt häufig in der Verkehrssicherungspflicht.
Jeder Baumbesitzer oder der dafür Verantwortliche (Privatperson ebenso wie z.B. Gemeinde oder juridische Person) ist verpflichtet, durch Bäume verursachte Schäden an Personen oder Sachen zu vermeiden.
Daher ist eine regelmäßige fachkundige Überprüfung der Bäume notwendig, lt. ÖNORM L 1122.